Brandschutznachweise / Brandschutzkonzepte

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Schutzziele

Auf Basis des § 66 der Musterbauordnung fordern die Landesbauordnungen bei Bauvorhaben die Führung des Bautechnischen Nachweises über die Einhaltung der Schutzzielanforderungen hinsichtlich des Brandschutzes.
Gerade bei Sonderbauten empfiehlt es sich diesen Brandschutznachweis als objektbezogenes Brandschutzkonzept -vorzugsweise nach der vfdb-Richtlinie 01/01 gegliedert- zu führen.

 

Unsere Expertise erstreckt sich auf die maßgeschneiderte Erstellung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten, wobei wir besonders auf die spezifischen Schutzziele und die individuelle Gewichtung eines jeden Sonderbaus achten.
Zusätzlich berücksichtigen wir die ggf. über die Schutzziele des Bauordnungsrecht hinausgehenden Anforderungen des Arbeitsstättenrechts und der evtl. bestehenden Vorgaben des jeweiligen Sachversicherers.

Brandschutznachweise / Brandschutzkonzepte
Brandschutznachweise / Brandschutzkonzepte

Sichern Sie sich jetzt – Fragen Sie Ihr Brandschutzkonzept an!

Unser Service beginnt schon vor Projektstart. Wir beraten Sie umfassend zu Auswahl und Gewichtung der Schutzziele, basierend auf dem Bau- und Arbeitsstättenrecht, den Prämienkatalogen der Sachversicherungen und Ihren speziellen Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Produktions- und Lieferfähigkeit sowie deren wirtschaftlichen Implikationen.

Als Teil unseres umfangreichen Partnernetzwerks können wir zudem auf Wunsch einen neutralen und anerkannten Prüfsachverständigen für Brandschutz von Anfang an in Ihr Projekt integrieren.

Nutzen Sie unsere Expertise in Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten, um Ihre individuellen Schutzziele optimal umzusetzen.