Brandschutz?
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Über uns
KBMS Consult GmbH
Ihr Partner für Sicherheit mit Effizienz
Die KBMS Consult GmbH ist Ihr spezialisierter Ansprechpartner in Sachen Brandschutz. Gegründet im Januar 2011 als Weiterentwicklung der seit 2004 existierenden KBMS Consult, sind wir heute auf die brandschutztechnische Beratung, Planung, bautechnische Überprüfung und Projektüberwachung im Brandschutz fokussiert.
Unsere Kunden reichen von Architektur- und Ingenieurbüros bis zu Unternehmern, ob Errichter, Betreiber oder Bauherren, sowie Behörden im Brandschutzsektor. Wir bieten eine breite Palette an Dienstleistungen, um den vielfältigen brandschutztechnischen Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden.
Das erfahrene Team der KBMS Consult GmbH zeichnet sich durch insgesamt 200 Jahre zertifizierte Fachkompetenz und langjährige praktische Erfahrung im Brandschutz aus. Unsere Arbeit ist stets gewissenhaft, fachlich fundiert und wirtschaftlich effizient.
Mit mehr als 100 Einzelprojekten pro Jahr, über 3.000 erstellten Brandschutzkonzepten und einer Vielzahl von Gutachten im Brandschutz sind wir ein führender Anbieter in diesem Bereich. Unsere Expertise wird durch regelmäßige Dozententätigkeiten bei anerkannten Bildungsträgern, Verbänden und Überwachungsstellen im Brandschutz bestätigt.
Für ganzheitliche, sichere und wirtschaftliche Brandschutzlösungen kooperieren wir mit spezialisierten Dienstleistern. Unsere Leistungen reichen von A wie Architektur über F wie Feuerlöscheinrichtungen bis Z wie Zertifizierung im Brandschutz – alles aus einer Hand.
Zertifizierte Brandschutzbeauftragte
Brände können das Leben und die Gesundheit von Mitarbeitern und Kunden gefährden und - vor allem in Gewerbe- und Industrieunternehmen – schnell zu Lieferunfähigkeit und Kundenverlust führen. Brandschutzmaßnahmen tragen deshalb immer zur Existenzsicherung bei, sowohl für den Einzelnen als auch für das Unternehmen selbst.
Der beste Schutz gegen diese Bedrohungen ist fundiertes Wissen. Unternehmer und Gebäudebetreiber tun gut daran, sich von einem Brandschutzbeauftragten (BSB) unterstützen zu lassen, denn ein gut ausgebildeter BSB kann mit seiner Expertise nachhaltig zum Schutz des Unternehmens beitragen.
Zufriedene Kunden sind unser Anspruch
Hier finden Sie eine kleine Auswahl unserer langjährigen und zufriedenen Kunden:
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Die Frage der Haftung im Brandfall ist komplex und kann je nach den Umständen variieren. Allerdings gibt es allgemeine Richtlinien und juristische Präzedenzfälle, die Licht auf diese wichtige Frage werfen.
Generell liegt die Hauptverantwortung für die Instandhaltung und Sicherheit einer Photovoltaikanlage bei den Betreiber:innen. Das bestätigt auch Dr. Kühn. Wenn Sie sich also für eine Solaranlage auf Ihrem Dach entscheiden, werden Sie für deren Instandhaltung verantwortlich gemacht. Das heißt, sollten Mängel an der Anlage zu einem Brand führen, könnten Sie in der Haftung stehen.
Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere wenn der Installationsprozess nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Wenn die Installateur:innen (oft als "Solateure" bezeichnet) bei der Installation Fehler machen oder sich nicht an die einschlägigen technischen Richtlinien halten, können sie ebenfalls haftbar gemacht werden. Dies wäre dann ein grober Mangel in der Ausführung der Installation.
Ein konkretes Beispiel hierfür bietet ein Fall, der vom OLG Oldenburg und später vom Bundesgerichtshof entschieden wurde. In diesem Fall wurde ein Gebäudeeigentümer nach einem Brand, der vermutlich durch eine Photovoltaikanlage verursacht wurde, für 60% des Schadens haftbar gemacht. Der Elektrofachbetrieb, der für die Installation verantwortlich war, wurde für die restlichen 40% des Schadens haftbar gemacht. Der Grund dafür war, dass das Dach aus Bitumen bestand, welches nicht feuerresistent ist – ein Faktor, den der Elektrofachbetrieb bei der Installation hätte berücksichtigen müssen. Da jedoch der Gebäudeeigentümer die Hauptverantwortung für die Planung der Anlage trug, wurde er für den Großteil des Schadens haftbar gemacht.
Die regelmäßige Wartung und Überprüfung Ihrer Photovoltaikanlage ist ein entscheidender Faktor, um das Brandrisiko zu minimieren. Aber wie oft sollte diese Wartung durchgeführt werden und was umfasst sie genau? Hier finden Sie umfassende Informationen zum Thema.
Häufigkeit der Wartung
Experten empfehlen generell, die Photovoltaikanlage mindestens einmal jährlich durch qualifizierte Fachkräfte zu warten. In einigen Fällen, etwa wenn die Anlage älter ist oder in einer extremen Wetterumgebung installiert wurde, kann eine halbjährliche Überprüfung ratsam sein.
Inhalte der Wartung
Die Wartung einer Photovoltaikanlage umfasst in der Regel:
1. Sichtprüfung: Überprüfung des allgemeinen Zustands der Module, Verkabelung und Befestigungen.
2. Elektrische Messungen: Überprüfung der elektrischen Anschlüsse, Leistung und Spannung.
3. Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen: Dazu gehören Überspannungsschutzgeräte, Brandmeldeanlagen und Isolationsüberwachungen.
4. Thermografische Untersuchungen: Mit einer Wärmebildkamera werden Hot-Spots lokalisiert, die ein Indiz für potentielle Schwachstellen sein könnten.
5. Dokumentation: Erstellung eines Wartungsberichts, der alle durchgeführten Prüfungen und eventuelle Mängel dokumentiert.
Schlussfolgerung
Regelmäßige Wartungen durch Fachpersonal können helfen, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Dabei ist eine jährliche Überprüfung der Photovoltaikanlage als Mindeststandard anzusehen. Achten Sie darauf, dass die Wartung sowohl visuelle, elektrische als auch sicherheitstechnische Aspekte abdeckt, um das Brandrisiko effektiv zu minimieren.
Für eine optimale Sicherheit ist es wichtig, mit qualifizierten Dienstleistern zusammenzuarbeiten und einen detaillierten Wartungsplan zu erstellen. So können Sie das Brandrisiko Ihrer Photovoltaikanlage deutlich reduzieren und für einen sicheren und effizienten Betrieb sorgen.
Schlüsselwörter:
Photovoltaikanlage, Brandschutz, Wartung, Überprüfung, Brandrisiko minimieren, jährliche Wartung, elektrische Messungen, Sicherheitseinrichtungen, thermografische Untersuchungen, Fachpersonal.
Indem Sie sich an diese Richtlinien halten, tragen Sie wesentlich zur Brandsicherheit Ihrer Photovoltaikanlage bei.
Ein Brandschutzkonzept ist ein essenzieller Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Es handelt sich um eine umfassende Strategie, die bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen umfasst, um Brände zu verhindern, ihre Ausbreitung einzudämmen und die Rettung von Personen im Brandfall zu gewährleisten.
Kernbestandteile eines Brandschutzkonzepts:
1. Gebäudebeschreibung: Die ersten Abschnitte enthalten allgemeine Informationen über das Gebäude, wie Materialien, Abmessungen und die vorgesehenen Nutzungen.
2. Baurechtliche Einordnung: Hier werden genehmigungspflichtige Abweichungen und andere rechtliche Aspekte dokumentiert.
3. Brandschutzmaßnahmen: Zum Schluss werden die baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen detailliert beschrieben.
Verschiedene Arten von Brandschutzkonzepten
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Begriff "Brandschutzkonzept" oft synonym für unterschiedliche Dokumente verwendet wird. Ein Brandschutzkonzept kann als baurechtlicher Nachweis dienen, aber auch ein betriebliches, ganzheitliches Brandschutzkonzept sein, das über die baurechtlichen Anforderungen hinausgeht.
Anpassung und Aktualisierung
Bei Neubauten sollte das Brandschutzkonzept bereits vor Baubeginn erstellt werden. Danach ist es wichtig, das Konzept in regelmäßigen Abständen an aktuelle Gegebenheiten und Richtlinien anzupassen.
Schlüsselwörter:
Brandschutzkonzept, Brandschutzmaßnahmen, bauliche Maßnahmen, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, Sonderbauten, Baurecht, Landesbauordnung, betriebliches Brandschutzkonzept, Gebäudebeschreibung, baurechtliche Einordnung.
Indem Sie ein umfassendes und individuell abgestimmtes Brandschutzkonzept für Ihr Gebäude oder Ihre Einrichtung erstellen, tragen Sie maßgeblich zur Sicherheit der darin befindlichen Personen bei und minimieren die Risiken im Falle eines Brandes.
In Deutschland ist ein Brandschutzkonzept vor allem bei sogenannten Sonderbauten erforderlich. Dazu gehören große Bürogebäude, Verkaufsräume mit einer bestimmten Mindestfläche, Hochhäuser und Krankenhäuser. Außerdem ist es notwendig, wenn von baurechtlichen Vorschriften abgewichen wird. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland variieren, da Baurecht Ländersache ist.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist für jedes Unternehmen vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG). Brandschutz ist nur einer ihrer Bestandteile, allerdings ein ganz besonderer. Schließlich geht es hier unter anderem darum, dass jeder Besuchende und jeder Mitarbeitende im Brandfall in der Lage ist, von allein das Gebäude sicher zu verlassen.
Zudem hat Brandschutz – richtig umgesetzt - Auswirkungen auf vielen verschiedenen Ebenen in Unternehmen, von der Gestaltung von Arbeitsplätzen über Arbeitsprozesse bis hin zu Beschaffungsmaßnahmen. All das sollte bei der Erstellung einer Brandschutz-Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
So wie sich Bestimmungen im Arbeitsschutz verändern, ändern sich Produktionsprozesse oder Materialien. Zwei von vielen Gründen, warum der Gesetzgeber vorschreibt, Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen.
Klar definierte Zeitabstände dafür gibt es nicht. Letztendlich aber ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass die Beurteilung stets aktuell ist. Deshalb ist es sinnvoll, die Themen Arbeitssicherheit und Brandschutz immer mitzudenken, wenn beispielsweise eine neue Maschine angeschafft wird.
Damit Brandschutz im Betrieb funktioniert, ist ein Bewusstsein dafür notwendig. Gefährdungsbeurteilungen zum Brandschutz sind dabei eine große Hilfe.